Kreditvermittlungs Gesetze im Überblick !
§ 4 Entscheidungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Bundesanstalt entscheidet in Zweifelsfällen, ob ein Unternehmen den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt. Ihre Entscheidungen binden die Verwaltungsbehörden.
Weitere Paragraphen:
§1 Begriffsbestimmungen
§2 Ausnahmen
§2a Rechtsform
§2b Inhaber bedeutender Beteiligungen
§3 Verbotene Geschäfte
§4 Entscheidungen der BaFin
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