Kreditlexikon – Begriffe aus der Kredit und Finanzwelt
Kreditvertrag:
Bei jedem Kreditgeschäft regelt der Kreditvertrag die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Durch seine Unterschrift unter dem Kreditvertrag akzeptiert der Kunde die Kreditbedingungen und zumeist auch die Allgemeinen Geschäftbedingungen des jeweiligen Kreditinstitutes.
Der Kreditvertrag gibt Auskunft über die Höhe des Kredites, die Laufzeit, die Höhe der Zinsen sowie die genauen Rückzahlungsmodalitäten. Auch Bearbeitungsgebühren, die der Kreditgeber erhebt, finden hier ihren Platz. Weitere Details wie Kündigungsfristen können ebenfalls im Kreditvertrag fixiert werden. Der Kreditvertrag ist für beide Seiten verbindlich und schafft im Streitfall Klarheit. Bevor die Bank ihrerseits den Kreditvertrag unterschreibt, wird sie sich einen Überblick bezüglich der Bonität des Kunden verschafft haben. Sollte der Kunde mit der Tilgung in Verzug geraten, regelt meist der Kreditvertrag etwaige Konsequenzen. Egal ob Verbraucherkredit, Baukredit, Eilkredit oder Millionenkredit: ein schriftlicher Kreditvertrag ist stets unverzichtbar. Der Kreditgeber wird in der Regel den Vertrag so ausformulieren, dass sein durch die Kreditvergabe entstandenes Risiko weitgehend minimiert wird
Der Kreditvertrag schafft aber auch Sicherheit für den Verbraucher, denn er regelt auch die Pflichten des Kreditinstitutes, die aus dem Kreditgeschäft entstehen. Jeder Kreditvertrag kann andere Klauseln enthalten, eine genaue Prüfung vor Unterschrift ist daher auf jeden Fall sinnvoll. Mit der Unterschrift bestätigen Gläubiger und Schuldner, dass Sie mit den Kreditbedingungen einverstanden sind
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