Angestellte öffentlicher Dienst:

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Angestellte öffentlicher Dienst:

Voraussetzung ist ein unkündbares Angestellten- verhältnis (15 Jahre Dienstzeit und Vollendung des 40. Lebensjahrs).

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Siehe auch:
■ Beamte auf Lebenszeit
■ Beamte auf Probe
■ Pensionäre
■ Kredit für Beamte