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Damit Sie
möglichst schnell
zu Ihrem Kredit kommen, müssen Sie bitte in Ihrem
eigenen Interesse unsere Checkliste beachten. Diese
ist Ihnen mit den Kreditverträgen zugesandt worden.
Um Ihnen bei Unklarheiten zu helfen können Sie hier
nochmals nachlesen.
Vollständigkeit ist
Vorraussetzung für eine Auszahlung !! |
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Zur Vollständigkeit gehören:
- Alle
Vertragsunterlagen komplett unterschrieben an uns
zurück
- Liste beizulegender
Dokumente (Checkliste) vollständig beachten.
Zu 1:
Vollständige Vertragsunterlagen:
Alle Vertragsunterlagen bedeutet, daß kein
Bestandteil des Vertrags(Kreditvertrag,
Kreditvermittlungsauftrag, Selbstauskunft etc..) fehlen
darf.
Unterschriften:
Auch müssen alle Unterschriften
verständlicherweise vorhanden sein. Die Unterschriften
müssen mit ausgeschriebenen Vornamen und Zunamen
sein, ansonsten ist es keine gültige und verbindliche
Unterschrift. Gestalten Sie Ihre Unterschrift
ausweisähnlich.
Korrekturblatt:
Das Korrekturblatt legen wir bei, damit Sie
bei eventuellen Fehlern in der Selbstauskunft
(Übertragungs-/Tippfehler etc.) die Möglichkeit haben,
diese zu korregieren. Die Korrektur nehmen Sie bitte auf
dem Korrekturblatt vor und füllen dies bitte nochmals
ganz aus. |
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Zu2: |
Original
Lohnabrechnung:
Zur Prüfung des
Kreditantrag sind selbstverständlich nur
Original-Lohnabrechnungen zugelassen. Bitte übersenden
Sie nur Originale. Versuchen Sie bitte nicht
Kopien (egal wie gut) herzustellen. Dies wird aufgrund
langjähriger Erfahrung erkannt und verzögert die
Bearbeitung (Nachforderung) erheblich.
Originale werden Ihnen nach Abwicklung
selbstverständlich wieder zurückgesandt. Also keine
Angst.
Vollständige Lohn/Gehaltsabrechnung:
Bitte achten Sie auch darauf, daß die
Lohnabrechung vollständig ist, da oft Lohnabrechnungen
aus mehreren Seiten bestehen. Egal wie unwichtig Ihnen
eine Seite vorkommt, es müssen alle Seiten vorliegen.
Wieviele Seiten Ihre Lohnabrechung hat erkennen Sie
meist oben (Seite 2 von 3). |
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Beamte/öffentlicher Dienst Gehaltsabrechnungen:
Uns ist bekannt, daß Beamte und Angestellte
im öffentlichen Dienst nur bei Änderungen eine neue
Abrechnung bekommen. Das bedeutet für diese
Berufsgruppen, daß die letzte erhaltene
Gehaltsabrechnung zu senden ist und die aktuellen
letzten zwei Kontoauszüge. Der Betrag der letzten
Gehaltsabrechnung muß dann identisch mit den
Kontoauszügen sein. |
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Original
Kontoauszüge:
Bei den Kontoauszügen verhält es sich genauso,
wie bei den Lohnabrechnungen. Nur Orignale der letzten
beiden Lohneingänge, passend zu den von Ihnen
beigelegten Lohnabrechnungen. Keine Kopien oder
Bildschirmausdrucke oder Online Banking werden von der
Bank akzeptiert. Falls Sie einen Kontoauszug verloren
haben, kann normalerweise jede Bank ein Exemplar
nachdrucken. Ausnahme: Falls der Kontoauszug vom
Vormonat fehlt, kann auch ein Online-Bankingauszug oder
Bildschirmausdruck akzeptiert werden, wenn dieser mit
Stempel der Bank und Unterschrift versehen ist. Jedoch
der neuere der beiden Kontoauszüge muß ein Original
sein. |
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Kontoinhaber auf
Kontoauszug:
Auf einem Kontoauszug müssen Sie mit Namen
als Kontoinhaber ersichtlich sein. Es kann auch eine
älterer beigelegt werden. Sollten Sie nicht Kontoinhaber
sein, so müssen Sie eine Verfügungsberechtigung über das
Konto nachweisen. |
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Personalausweis
Kopie:
Die Kopie des Personalausweis muß beidseitig
sein und die Anschrift gut leserlich. Die Anschrift muß
auch die gültige Meldeadresse sein. Wenn nicht, muß eine
aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
beigelegt werden. Falls man nur einen Reisepass besitzt
muß grundsätzlich eine aktuelle Meldebestätigung
beigelegt werden, da im Reisepass die Adresse fehlt. |
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Lohnsteuerkarte: |
Falls von Ihnen die Kopie
Lohnsteuerkarte des Vorjahres angefordert ist, hat dies
meist den Hintergrund, daß Sie auf Ihrer Lohnabrechnung
das Eintrittsdatum beim Arbeitgeber , die Jahressumme
fehtl. Oder man Studenlohn erhält. Ersatzweise
kann auch eine Kopie des
Sozialversicherungsnachweises oder die Lohnabrechnung
Dezember des Vorjahres gesendet werden. |
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Nachweis
Grundwehrdienst:
Männliche Antragsteller müssen bis zum 23
Lebensjahr eine Nachweis für geleisteten
Grundwehrdienst oder Ersatzdienst im
Original vorlegen. Ansonsten muß ein
Ausmusterungsbescheid im Original vorgelegt
werden. Diesen bekommt mann beim zuständigen
Kreiswehrersatzamt. |
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Dienstzeitbescheinigung bei Zeitsoldaten:
Zeitsoldaten müssen einen Nachweis in Form
der "Dienstzeitbescheinigung" über die Dauer
Ihrer Dienstzeit bringen. Bitte auch im
Original. Sollte dieser verloren gegangen
sein, kann man sich dies durch ein Schreiben
des Geschäftszimmers nochmals bestätigen
lassen. Achten Sie aber darauf, daß die
Bestätigung über die Dauer des
Dienstverhältnisses mit einem Siegel der
Dienststelle bestätigt ist. |
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Persönliche
Abzüge auf der Lohnabrechnung:
Sollten Sie einen Abzug auf der
Lohnabrechnung haben und nicht ersichtlich
sein zu welchen Zweck, so muß hier ein
Nachweis erbracht werden wofür der Abzug
war. Im Zweifelsfall kann man sich dies von
Arbeitgeber bestätigen lassen. Grund hierfür
ist, daß sich schon Pfändungen hinter
solchen undefinierten Abzüge verborgen
haben. |
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Unterschriftsbeglaubigung:
Eine Unterschriftbeglaubigung ist zwingend
vorgeschrieben bei Beamten, öffentlicher
Dienst, Soldaten, unleserlichen
Unterschriften, abgekürzten Unterschriften.
Eine Unterschriftsbeglaubigung ist am
einfachsten zu erhalten bei den
Einwohnermeldeämtern. Alternativ auch
Amtsgericht oder Notar (11 Euro).
Beamte,Soldaten oder öffentlicher Dienst
können sich die Unterschrift auch in deren
Geschäftszimmer bestätigen lassen, sofern
ein Dienstsiegel vorhanden ist. Die
Unterschriftsbeglaubigung ist auf dem
beiliegenden Blatt" Abtretungserklärung " im
unteren Abschnitt durchzuführen. Die
Bezeichnung Ur.Nr. ist nur für den Notar. Im
oberen rechten Teil befindet sich ein
Kästchen "zum Barkreditvertrag vom". Hier
nur das Vertragsdatum eintragen. Im
Zweifelsfall freilassen, da ein
falsches/korrigiertes Datum das Dokumente
ungültig macht.
Siehe auch:
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Trotzdem noch Fragen dann : Tel 0180-3333 9275
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