Werden Kredite
nur kurzfristig, zum Beispiel zur Finanzierung von
Wareneinkäufen, in Anspruch genommen, muss hierauf keine
Steuer gezahlt werden. Wird jedoch ein Mindestkredit als
Dauerkredit ständig genutzt, so muss hierfür Gewerbesteuer an
das Finanzamt abgeführt werden. |