Kreditlexikon – Begriffe aus der Kredit und Finanzwelt
Darlehensvertrag:
Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme zu vereinbarten Konditionen (Darlehen). In der Praxis sind zwei Verfahren für das Zustandekommen des Vertrages zu unterscheiden. Entweder kommt das Darlehen durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank oder durch Finanzierungsangebot der Bank und Annahme durch den Kunden zustande.
Im Darlehensvertrag (Darlehensurkunde, Beleihungsvertrag) werden u.a. die Darlehenshöhe, der Verwendungszweck, der Zinsssatz, der Auszahlungskurs, der anfängich effektive Jahreszins, die Dauer der Zinsfestschreibung, die Nebenkosten wie z.B. Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren, die Tilgungsvereinbarungen, die Art der Besicherung (Sicherheiten) sowie die Einbeziehung der Allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart.
Haben Sie weitere Ergänzungsvorschläge ?
Dann einfach E-Mail an office[aet]kredit1a.de
Wichtig: Copyright © Bavaria Finanz Vermittlung
Alle Texte des Kreditlexikon sind urheberrechtlich geschützt.
Kopieren wird zivilrechtlich verfolgt.
|
|||||||
Berechnungs Tools: |
|||||||
Kreditrechner | |||||||
Finanzierungsrechner | |||||||
Hypothekenrechner | |||||||
Leasingrechner |