Drittkäuferbenennungsrecht:

Kreditlexikon –  Begriffe aus der Kredit und Finanzwelt

Drittkäuferbenennungsrecht:

Bei Leasingverträgen mit Restwertabrechnung und bei fristlosen Kündigungen muss dem Leasingnehmer das Recht gewährt werden, einen Dritten als Käufer des Leasingfahrzeuges zu benennen, der das Leasingfahrzeug zu einem höheren Preis als dem Händlereinkaufspreis ankauft.

Haben Sie weitere Ergänzungsvorschläge ?
Dann einfach E-Mail an office[aet]kredit1a.de

zurück zur übersicht

 

Wichtig: Copyright © Bavaria Finanz Vermittlung
Alle Texte des Kreditlexikon sind urheberrechtlich geschützt.
Kopieren wird zivilrechtlich verfolgt.