Sonderzahlung

Kreditlexikon –  Begriffe aus der Kredit und Finanzwelt

Sonderzahlung:

Man versteht unter einer außerplanmäßigen Sonderzahlung eine einmalige Teilrückzahlung des Kreditbetrages. Nach Paragraph 14 Verbraucherkreditgesetz ist diese möglich und vermindert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag um die Sonderzahlung. Auf die noch zu zahlenden Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten wirkt sich die Sonderzahlung kostenmindernd aus.

Haben Sie weitere Ergänzungsvorschläge ?

Dann einfach E-Mail an office[aet]kredit1a.de

zurück zur übersicht

 

Wichtig: Copyright © Bavaria Finanz Vermittlung
Alle Texte des Kreditlexikon sind urheberrechtlich geschützt.
Kopieren wird zivilrechtlich verfolgt.