Kreditvermittlungs Gesetze im Überblick !
Zulassung als Kreditvermittlung nach §34 C Gewerbe-Ordnung
Vorraussetzungen für die Zulassung nach § 34c Gewerbe-Ordnung:
1] Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
derjenigen Finanzämter, in deren Bezirk der Gewerbetreibende / gesetzliche Vertreter des Gewerbetreibenden in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte.
[2] Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
derjenigen Gemeindesteuerämter, in deren Bezirk der Gewerbetreibende / gesetzliche Vertreter des Gewerbetreibenden in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte – zu erhalten bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
[3] Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der Gewerbetreibende / gesetzliche Vertreter des Gewerbetreibenden in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte – zu erhalten beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht.
[4] F�hrungszeugnis der Belegart 0
Das Führungszeugnis (Belegart -0-) können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen.
[5] Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bonn
Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle beantragen.
[6] Personalausweis oder Nationalpass
Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme EU-Angehörige, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer jurististischen oder als Stellvertreter einer natürlichen Person zur Ausübung einer vergleichbaren unselbständigen, Erwerbstätigkeit berechtigt.
[7] Bei juristischen Personen
sind die oben genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen sowie für die juristische Person selbst (mit Ausnahme des Führungszeugnis und der Personalpapiere) beizubringen.
[8] Handelsregisterauszug
nur bei juristischen Personen
[9] Gesellschaftsvertrag
sowie das Gesellschafterverzeichnis (bei juristischen Personen)
Kreditvermittlung zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher:
§ 655 a BGB: Darlehensvermittlungsvertrag
§ 655 b BGB: Schriftform
§ 655 c BGB: Vergütung
§ 655 d BGB: Nebenentgelte
§ 655 e BGB: Abweichende Vereinbarungen
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