Abschreibung:
Betrag bzw. Methode zur Ermittlung der
durch Nutzung eingetretenen Wertminderung.
Fast jedes Wirtschaftsgut unterliegt
Abnutzungen und hat deswegen nur eine
bestimmte Nutzungsdauer (z.B. vorgegeben
durch sog. AfA-Tabellen). Die einmaligen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des
Wirtschaftsgutes werden auf diese
gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt
(Absetzung für Abnutzung = AfA) und so der
jährliche Abschreibungsbetrag ermittelt. Der
Abschreibungsbetrag kann steuerlich geltend
gemacht werden. Es gibt verschiedene
Abschreibungsmethoden, z.B. die lineare
Abschreibung, die degressive Abschreibung
und die Leistungsabschreibung. Die Wahl der
Abschreibungsmethode ist von der
Abschreibungsursache (Gebrauchs- oder
Zeitverschleiß) abhängig
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