Bürge. Im Rahmen einer Bürgschaft verpflichtet
sich ein Bürge gegenüber dem Gläubiger, für die Verbindlichkeiten der
Person einzutreten, für die er bürgt. Ein Bürge kann also von einem
potentiellen Kreditnehmer als Sicherheit ins Spiel gebracht werden.
Dabei sollte sich der Bürge über die Konsequenzen unbedingt bewusst
sein. Denn kann der Schuldner nicht mehr zahlen, gerät der Bürge
gegenüber dem Gläubiger in die Pflicht. Der Bürge dient also dazu,
denn Gläubiger im Fall der Zahlungsunfähigkeit abzusichern. Im Rahmen
einer Bürgschaft hat der Bürge eine schriftliche Erklärung abzugeben.
Falls der Bürge tatsächlich finanzielle Leistungen an den Gläubiger
entrichtet, verhält es sich so, dass die Forderung des Gläubigers
gegen den Hauptschuldner auf ihn übergeht.
Ein Bürgschaft will also
gut überlegt sein, insbesondere wenn man den Schuldner nicht genauer
kennt. Für die Banken bedeutet eine Bürge natürlich einen doppelte
Absicherung. Ein Bürge ist als Sicherheit natürlich nur dann
interessant, wenn bei diesem eine entsprechende Bonität vorliegt.
Insbesondere wenn innerhalb der Familie ein Mitglied als Bürge für den
anderen auftritt, sollten vorab genaue absprechen getroffen werden, um
im Ernstfall Streit zu vermeiden.
Der Bürge sollte zudem realistisch
einzuschätzen versuchen, ob der Hauptschuldner aller
Wahrscheinlichkeit nach in der Lage ist, seinen Verbindlichkeiten aus
einem Kreditgeschäft nachzukommen. Abgesehen von dem guten Gefühl
einer Hilfestellung für den Schuldner bedeutet eine Bürgschaft in der
Praxis, dass für den Bürgen nur Risiken entstehen. Ist das Verhältnis
zwischen Bürge und Hauptschuldner geklärt und die finanziellen
Tragweite überschaubar, spricht selbstverständlich nichts dagegen eine
Bürgschaft zu übernehmen.
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