Darlehensnehmer:
Der Darlehensnehmer erhält von
Darlehensgeber das Darlehen. Er hat es gemäß
den vertraglichen Bedingungen an den
Darlehensgeber zurückzuzahlen. Als
Darlehensnehmer können natürliche Personen,
juristische Personen oder Körperschaften des
öffentlichen auftreten.
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