Darlehensvertrag: Vertrag über die
Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten
Geldsumme zu vereinbarten Konditionen
(Darlehen). In der Praxis sind zwei
Verfahren für das Zustandekommen des
Vertrages zu unterscheiden. Entweder kommt
das Darlehen durch einen Darlehensantrag
sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank oder
durch Finanzierungsangebot der Bank und
Annahme durch den Kunden zustande. Im
Darlehensvertrag (Darlehensurkunde,
Beleihungsvertrag) werden u.a. die
Darlehenshöhe, der Verwendungszweck, der
Zinsssatz, der Auszahlungskurs, der
anfängich effektive Jahreszins, die Dauer
der Zinsfestschreibung, die Nebenkosten wie
z.B. Bereitstellungszinsen und
Bearbeitungsgebühren, die
Tilgungsvereinbarungen, die Art der
Besicherung (Sicherheiten) sowie die
Einbeziehung der Allgemeinen
Darlehensbedingungen vereinbart.
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