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Kreditlexikon -  Begriffe aus der Kredit und Finanzwelt

Darlehensvertrag: Vertrag �ber die Gew�hrung und R�ckzahlung einer bestimmten Geldsumme zu vereinbarten Konditionen (Darlehen). In der Praxis sind zwei Verfahren f�r das Zustandekommen des Vertrages zu unterscheiden. Entweder kommt das Darlehen durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank oder durch Finanzierungsangebot der Bank und Annahme durch den Kunden zustande. Im Darlehensvertrag (Darlehensurkunde, Beleihungsvertrag) werden u.a. die Darlehensh�he, der Verwendungszweck, der Zinsssatz, der Auszahlungskurs, der anf�ngich effektive Jahreszins, die Dauer der Zinsfestschreibung, die Nebenkosten wie z.B. Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgeb�hren, die Tilgungsvereinbarungen, die Art der Besicherung (Sicherheiten) sowie die Einbeziehung der Allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart.



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