Gesamtschuldner:
Mehrere Darlehensnehmer eines Darlehens
haften als Gesamtschuldner. Jeder
Gesamtschuldner ist unabhängig vom anderen
zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank
ist dabei in der Wahl des von ihr in
Anspruch genommenen Gesamtschuldners frei,
sie darf die Leistung jedoch nur einmal
verlangen. Der Schuldner, der die Zahlung
gegenüber der Bank geleistet hat, kann
jedoch von den anderen Schuldnern Ausgleich
verlangen.
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