Großkredit. Von einem Großkredit spricht man
üblicherweise bei sieben- oder höherstelligen Kreditbeträgen. Synonym
zu Großkredit wird umgangssprachlich oft auch der Begriff
Millionenkredit verwendet. Einen solchen Großkredit beantragen meist
Unternehmen im Rahmen der Gründung oder für Folgeinvestitionen. Bei
Privatpersonen steht ein Großkredit, zum Beispiel für umfangreiche
Baumaßnahmen, in der Regel nur extrem selten an. Abgesehen von der
Kreditsumme unterscheidet sich der Großkredit im Grunde nur
unwesentlich von einem herkömmlichen
Kredit. Es werden im Rahmen eines
Kreditgespräches zwischen den Vertragsparteien die Kreditsumme, die
Laufzeit sowie der
Zinssatz und eventuelle Bearbeitungsgebühren
vereinbart.
Die Tilgung durch den Schuldner erfolgt nach einem vorher
einvernehmlich festgelegten Schema. Lediglich die Bonitätsprüfung wird
aufgrund der hohen zur Verfügung gestellten Summe bei einem Großkredit
deutlich gründlicher ausfallen. Kreditwürdigkeit ist für einen
Großkredit demnach die wichtigste Bedingung. Wenn der Staat oder die
Länder investieren, wird in der Regel auch ein Großkredit fällig.
Allerdings gelten hier andere Gesetzmäßigkeiten. Überhaupt hat gar
nicht jedes Geldinstitut das entsprechende Potential, um regelmäßig
einen Großkredit zu vergeben. Das Thema Zinsen ist bei einem
Großkredit von besonderer Bedeutung, denn hier laufen über die Jahre
gesehen enorme Summen auf. Vor Vergabe eines Großkredites wird der Kreditgeber vom Kreditnehmer umfangreiche Unterlagen verlangen, um
sich vor eventuellen Zahlungsausfällen zu schützen.
Die Kreditzusage
bei einem solchen Millionenkredit kann daher einige Zeit beanspruchen.
Aber wer benötigt schon übers Wochenende einen Großkredit.
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