Haushaltspauschale:
Die Bank pr�ft vor Darlehensgew�hrung im
eigenen Interesse, ob nach Abzug aller
Belastungen ein ausreichender Betrag zum
Bestreiten des normalen Lebensunterhalts
verbleibt. Hierf�r werden in der Regel
Mindests�tze (Haushaltspauschalen)
festgesetzt. Die Monatspauschalen sind je
nach Bank verschieden, hier ein Beispiel:
1-Personen-Haushalt: � 1.550,00
2-Personen-Haushalt*):� 1.950,00 / je Kind �
350,00 *) bei gesamtschuldnerischer Haftung
F�r eine vierk�pfige Familie bedeutet dies,
da� monatlich mindestens DM 2.400,00 f�r den
Lebensunterhalt verbleiben m�ssen. Werden
die Pauschalen nicht erreicht, kann eine
Beleihung ausnahmsweise dennoch m�glich
sein, wenn andere g�nstige Umst�nde daf�r
sprechen.
Zur�ck zur �bersicht
[Kreditlexikon] |