Haushaltspauschale:
Die Bank prüft vor Darlehensgewährung im
eigenen Interesse, ob nach Abzug aller
Belastungen ein ausreichender Betrag zum
Bestreiten des normalen Lebensunterhalts
verbleibt. Hierfür werden in der Regel
Mindestsätze (Haushaltspauschalen)
festgesetzt. Die Monatspauschalen sind je
nach Bank verschieden, hier ein Beispiel:
1-Personen-Haushalt: € 1.550,00
2-Personen-Haushalt*):€ 1.950,00 / je Kind €
350,00 *) bei gesamtschuldnerischer Haftung
Für eine vierköpfige Familie bedeutet dies,
daß monatlich mindestens DM 2.400,00 für den
Lebensunterhalt verbleiben müssen. Werden
die Pauschalen nicht erreicht, kann eine
Beleihung ausnahmsweise dennoch möglich
sein, wenn andere günstige Umstände dafür
sprechen.
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