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Kreditlexikon -  Begriffe aus der Kredit und Finanzwelt

Haushaltspauschale: Die Bank pr�ft vor Darlehensgew�hrung im eigenen Interesse, ob nach Abzug aller Belastungen ein ausreichender Betrag zum Bestreiten des normalen Lebensunterhalts verbleibt. Hierf�r werden in der Regel Mindests�tze (Haushaltspauschalen) festgesetzt. Die Monatspauschalen sind je nach Bank verschieden, hier ein Beispiel: 1-Personen-Haushalt: � 1.550,00 2-Personen-Haushalt*):� 1.950,00 / je Kind � 350,00 *) bei gesamtschuldnerischer Haftung F�r eine vierk�pfige Familie bedeutet dies, da� monatlich mindestens DM 2.400,00 f�r den Lebensunterhalt verbleiben m�ssen. Werden die Pauschalen nicht erreicht, kann eine Beleihung ausnahmsweise dennoch m�glich sein, wenn andere g�nstige Umst�nde daf�r sprechen.


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