Kreditlexikon – Begriffe aus der Kredit und Finanzwelt
Kreditgeber:
Der Kreditgeber ist einer der Partner bei einem Kreditgeschäft. Er wird auch als Gläubiger bezeichnet und überlässt dem Schuldner oder Kreditnehmer einen vorher vereinbarten Geldbetrag unter der Auflage, dass der Schuldner die Summe zuzüglich Zinsen in bestimmten Intervallen zurückzahlt. Kreditgeber wie Banken, Sparkassen oder Finanzdienstleister tragen bei jedem Kredit ein gewisses Risiko. Um dieses zu minimieren, führt der Kreditgeber vor Kreditvergabe an den Kunden eine Bonitätsprüfung durch. Auch die Schufa-Auskunft liefert dem Kreditgeber wichtige Aufschlüsse hinsichtlich der Kreditwürdigkeit. Kreditgeber und Kreditnehmer regeln vor Geschäftsabschluss alle Rückzahlungsmodalitäten in einem schriftlichen Kreditvertrag.
Hier sind alle Rechte und Pflichten von Schuldner und Kreditgeber exakt festgelegt. Bei Beamten zeigen sich viele Kreditgeber aufgrund der stabilen Verdienstsituation meist großzügig und bieten aufgrund des niedrigeren Kreditrisikos vergünstigte Konditionen an. Anders verhält es sich bei ungünstigen Schufa-Einträgen. Hier kann es vorkommen, dass manche Kreditgeber die Kreditvergabe verweigern. In anderen Fällen bietet der Gläubiger sein Geld aufgrund des höheren Risikos zu einem höheren Zinssatz an. Die genauen Konditionen eines Kreditvertrages zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer sind nicht selten auch Verhandlungssache.
Allerdings ist der Kreditgeber bei Verhandlungen oft in der günstigeren Position, insbesondere dann, wenn der Kunde auf den Kredit zwingend angewiesen ist. Bei der Wahl des richtigen Kreditgebers sollten neben den nominalen Kreditzinsen übrigens auch etwaige Bearbeitungsgebühren berücksichtigt werden, da diese einen Kredit verteuern können. Der Blick auf den jeweiligen Effektivzins zeigt, welcher Kreditgeber die besten Kreditkonditionen bietet.
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