Kreditkündigung. Die Möglichkeiten einer
Kreditkündigung sind im Kreditvertrag schriftlich geregelt. Meist wird
die Bank
von einer Kreditkündigung Gebrauch machen, wenn der Schuldner
mit mehreren Raten in Verzug ist und eine weitere ordnungsgemäße
Tilgung nicht zu erwarten steht.
Die Kündigung „aus wichtigem Grund“
habe die Banken in ihren Allgemeine Geschäftsbedingungen
festgeschrieben, denen der Kreditnehmer bei Kreditunterzeichnung ja
zugestimmt hat. Mit der Kreditkündigung durch die Bank sind in der
Regel ernste Konsequenzen für den Schuldner verbunden, weil dann die
sofortige Rückzahlung des Kredites verlangt wird. Bei
Liquiditätsproblemen sollten Schuldner daher ihre Bank besser
frühzeitig vor einer Kreditkündigung informieren und in einem Gespräch
nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.
Am besten lässt man es erst
gar nicht zu einer Kreditkündigung kommen, aber das ist oft leichter
gesagt als getan. Gerade bei größeren Kreditsummen können Freunde und
Verwandte im Falle einer Kreditkündigung meist nicht einspringen.
Vielfach ist bei einer Kreditkündigung seitens der Bank der Weg bis
zur Zwangsversteigerung nicht mehr weit. Eventuell lohnt es sich bei
einer Kreditkündigung, kurzfristig einen neutralen Kreditberater oder
eine Kreditvermittlung einzuschalten. Die Ausgangsposition des
Schuldners hat sich allerdings dann durch die Kreditkündigung schon
nachhaltig verschlechtert. Auf die Schnelle ein Zahlungskonzept
vorzulegen, dass einen potentiellen Kreditgeber jetzt noch überzeugt,
dürfte kein leichtes Unterfangen sein. Natürlich kann auch ein
Kreditnehmer eine Kreditkündigung anstreben. Die vorzeitige
Kreditkündigung durch den Darlehensnehmer zieht allerdings so gut wie
immer eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich, mit der man bei
einer Umfinanzierung kalkulieren muss.
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