Kreditlimit. Das
Kreditlimit
setzt die obere
Grenze fest, die ein Kreditnehmer bei einem Kredit ausschöpfen darf.
Dieses Kreditlimit wird in direktem Zusammenhang mit der
Kreditwürdigkeit des Kunden liegen. Je nach Einkommenssituation und
Vermögensverhältnissen kann ein Kreditlimit sehr unterschiedlich
bemessen sein. Im Zweifelsfall wird ein Kreditsachbearbeiter das
Kreditlimit zunächst recht niedrig ansetzen und bei Bedarf das
Kreditlimit erhöhen, wenn er den Kreditnehmer zwischenzeitlich besser
kennen gelernt hat.
Aus Sicht des Kunden beschränkt ein Kreditlimit
natürlich den finanziellen Spielraum. Andererseits wird ein
einsichtiger Kunde Verständnis dafür haben, dass die
Bank ihr
Kreditrisiko zu vermindern versucht, und daher Kredite auf ein
sinnvolles und vertretbares Kreditlimit begrenzt. Gerade bei einem Dispokredit wird von vielen Kreditnehmern das Kreditlimit oft
sehr schnell ausgereizt und dann für lange Zeit mit sich
„herumgeschleppt“, weil der Schuldner nicht in der Lage ist, sein
Girokonto kurzfristig wieder auszugleichen.
Dass einem Beamten in
gehobener Position ein ganz anderes Kreditlimit zugestanden wird als
einem Auszubildenden im ersten Lehrjahr ist daher nur allzu gut
nachvollziehbar. Schließlich gerät der Kreditsachberater ja selbst in
Erklärungsnotstand gegenüber seinem Arbeitgeber, wenn er unvertretbare
Kredite vergibt und bei er Festlegung des Kreditlimits leichtfertig
vorgeht. Nach eingehender Prüfung der Bonität des Kunden verbunden mit
einer Schufaauskunft ist immer noch genug Zeit, um ein Kreditlimit
nach oben anzupassen. Umgekehrt wird ein Schuldner, dessen Kreditlimit
nicht mehr ausreichend ist, versuchen, durch einen zusätzlichen
Kredit
bei einem anderen Anbieter oder eine komplette Umschuldung seinen
finanziellen Spielraum zu erweitern. In Sachen Kreditlimit gehen die
Interessen der Vertragsparteien daher ganz natürlicher Weise in eine
jeweils andere Richtung.
Zurück zur Übersicht
[Kreditlexikon] |