Kreditnehmer. Der Kreditnehmer oder auch
Gläubiger erhält im Rahmen eines Kreditgeschäfts vom
Kreditgeber die
Kreditsumme, die er zuzüglich
Zinsen und Bearbeitungsgebühren nach
einem vorher festgelegten Zahlungsplan zurück erstattet. Vom
Kreditnehmer verlangen die Geldinstitute vor Kreditvergabe eine Schufa-Auskunft, um zu klären, ob der Kreditnehmer bei früheren
Kreditverträgen vereinbarungsgemäß getilgt hat. Die Bonitätsprüfung
beim Kreditnehmer soll dazu dienen, die Risiken für den Kreditgeber zu
minimieren.
Neben einem regelmäßigen Einkommen kann die Bank vom
Kreditnehmer bei größeren Krediten auch zusätzliche Sicherheiten
verlangen. Meldet die Schufa für den Kreditnehmer nachteilige
Eintragungen kann die Bank den Kredit verweigern. Als Kreditnehmer ist
es sinnvoll, sich vorab über die unterschiedlichen Kreditangebote zu
informieren. Für einen preiswerten Kredit sollte der Kreditsuchende
vor allem auf den Effektivzins achten. Wie der Kreditnehmer die
Kreditsumme verwendet, ist dem Kreditgeber in vielen Fällen egal. Bei
einer Baufinanzierung sind die dem Kreditnehmer zur Verfügung
gestellten Mittel jedoch zweckgebunden, zumal die Bank zu ihrer
eigenen Sicherheit im Grundbuch eine Grundschuld eintragen lassen
wird.
Als vorbildlicher Schuldner wird man seine Tilgungsraten
pünktlich zahlen um für zukünftige Kredite seine Kreditwürdigkeit zu
erhalten. Alle Details eines Kredits, die für den Kreditnehmer
relevant sind, regelt detailliert der schriftliche Kreditvertrag.
Unstimmigkeiten bezüglich der Rückzahlungsmodalitäten zwischen den
beiden Vertragsparteien sind dadurch von vornherein ausgeschlossen.
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[Kreditlexikon] |