Kreditvertrag. Bei jedem Kreditgeschäft regelt
der Kreditvertrag die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Durch
seine Unterschrift unter dem Kreditvertrag akzeptiert der Kunde die
Kreditbedingungen und zumeist auch die Allgemeinen Geschäftbedingungen
des jeweiligen
Kreditinstitutes.
Der Kreditvertrag gibt Auskunft über
die Höhe des Kredites, die Laufzeit, die Höhe der
Zinsen sowie die
genauen Rückzahlungsmodalitäten. Auch Bearbeitungsgebühren, die der Kreditgeber erhebt, finden hier ihren Platz. Weitere Details wie
Kündigungsfristen können ebenfalls im Kreditvertrag fixiert werden.
Der Kreditvertrag ist für beide Seiten verbindlich und schafft im
Streitfall Klarheit. Bevor die Bank ihrerseits den Kreditvertrag
unterschreibt, wird sie sich einen Überblick bezüglich der Bonität des
Kunden verschafft haben. Sollte der Kunde mit der Tilgung in Verzug
geraten, regelt meist der Kreditvertrag etwaige Konsequenzen. Egal ob Verbraucherkredit, Baukredit, Eilkredit oder Millionenkredit: ein
schriftlicher Kreditvertrag ist stets unverzichtbar. Der Kreditgeber
wird in der Regel den Vertrag so ausformulieren, dass sein durch die
Kreditvergabe entstandenes Risiko weitgehend minimiert wird
Der
Kreditvertrag schafft aber auch Sicherheit für den Verbraucher, denn
er regelt auch die Pflichten des Kreditinstitutes, die aus dem
Kreditgeschäft entstehen. Jeder Kreditvertrag kann andere Klauseln
enthalten, eine genaue Prüfung vor Unterschrift ist daher auf jeden
Fall sinnvoll. Mit der Unterschrift bestätigen Gläubiger und
Schuldner, dass Sie mit den Kreditbedingungen einverstanden sind
Zurück zur Übersicht
[Kreditlexikon] |