Lombardkredit. Der so genannte
Lombardkredit
kann als kurzfristig angelegtes
Darlehen gesehen werden, bei dem vor
allem Wertpapiere verpfändet werden. Typisch für den Lombardkredit ist
die Tatsache, dass der
Kreditgeber zum Besitzer der verpfändeten
Gegenstände wird, aber der Schuldner dennoch Eigentümer der
Wertobjekte bleibt. Wenn bei einem Lombardkredit
Banken gegen Pfand Kredit gewähren, wird vom Kreditnehmer, eine hohe Liquidität verlangt.
Schon insofern unterscheidet sich der Lombardkredit signifikant von
anderen Kreditformen. So beleiht im Rahmen von einem Lombardkredit die
Deutsche Bundesbank bevorzugt bestimmte Wertpapiere, die in eigenen
Listen erfasst sind. Diesen gelisteten Wertpapieren wird die
Lombardfähigkeit zugesprochen, weshalb sie für einen Lombardkredit in
Frage kommen. Bei einem Lombardkredit muss der Kreditnehmer nicht nur
eine hohe Liquidität vorweisen.
Die Mittel, also die verpfändeten
Wertobjekte, müssen zudem auch leicht realisierbar sein. Ungeachtet
dessen wird man bei einem Lombardkredit nie bis zum realen Marktwert
beleihen können, sondern nur etwas darunter. Der mit dem Lombardkredit
verbundene Lombardsatz war früher zusammen mit dem Diskontsatz einer
der beiden Leitzinssätze. Über dies beiden Zinssätze konnte die
Bundesbank steuern auf die Zins- bzw. Inflationsentwicklung
eingreifen. Inzwischen hat sich jedoch das Europäische System der
Zentralbanken etabliert und den beim Lombardkredit relevanten
Lombardsatz durch die Spitzenrefinanzierungsfazilität ersetzt.
Zusammenfassend gesagt ist also ein Lombardgeschäft oder Lombardkredit
ein Kredit gegen Verpfändung beweglicher Sachen wie Wertpapiere oder
Waren, die der Kreditnehmer als Sicherheit aufbieten kann.
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