Millionenkredit. Von einem Millionenkredit
spricht man üblicherweise bei sieben- oder höherstelligen
Kreditbeträgen. Synonym zu Millionenkredit wird oft auch der Begriff
Großkredit verwendet. Einen solchen Millionenkredit beantragen meist
Unternehmen im Rahmen der Gründung oder für Folgeinvestitionen. Bei Privatpersonen steht ein Millionenkredit, zum Beispiel für
umfangreiche Baumaßnahmen, in der Regel nur extrem selten an.
Abgesehen von der Kreditsumme unterscheidet sich der Millionenkredit
im Grunde nur unwesentlich von einem herkömmlichen
Kredit. Es werden
im Rahmen eines Kreditgespräches zwischen den Vertragsparteien die
Kreditsumme, die Laufzeit sowie der
Zinssatz und eventuelle
Bearbeitungsgebühren vereinbart.
Die Tilgung durch den Schuldner
erfolgt nach einem vorher einvernehmlich festgelegten Schema.
Lediglich die Bonitätsprüfung wird aufgrund der hohen zur Verfügung
gestellten Summe bei einem Millionenkredit deutlich gründlicher
ausfallen. Kreditwürdigkeit ist für einen Millionenkredit demnach die
wichtigste Bedingung. Wenn der Staat oder die Länder investieren, wird
in der Regel auch ein Millionenkredit fällig.
Allerdings gelten hier
andere Gesetzmäßigkeiten. Überhaupt hat gar nicht jedes
Geldinstitut
das entsprechende Potential, um regelmäßig einen Millionenkredit zu
vergeben. Das Thema Zinsen ist bei einem Millionenkredit von ganz
besonderer Bedeutung, denn hier laufen über die Jahre gesehen enorme
Summen auf. Vor Vergabe eines Millionenkredites wird der
Kreditgeber
vom Kreditnehmer umfangreiche Unterlagen verlangen, um sich vor
eventuellen Zahlungsausfällen zu schützen. Die Kreditzusage bei einem
solchen Großkredit kann daher einige Zeit beanspruchen. Aber wer
benötigt schon übers Wochenende einen Millionenkredit.
Zurück zur Übersicht
[Kreditlexikon] |