Nominalzins. Der Nominalzins entspricht der im
Rahmen einer Anleihe vereinbarten Fremdfinanzierung. Der Nominalzins
bedeutet einen rein rechnerischen Wert, zu dessen Satz ein
Bruttodarlehen
finanziert werden soll. Dieser periodisch im Rahmen der
Tilgung zu zahlende Zins spiegelt jedoch nicht die Gesamtkosten einer Finanzierung wider, da hier noch keinerlei Kreditnebenkosten
eingerechnet sind. Diese Nebenkosten, wie etwa die typischen
Bearbeitungsgebühren, sind im so genannten Effektivzins eingearbeitet,
welcher in etwa der Endpreisangabe bei Warengeschäften entspricht. Der
Nominalzins liegt daher auch regelmäßig unter dem jeweiligen
Effektivzins.
Die bei unterjähriger Zinsberechnung auftretenden
Zinseszinseffekte sind im Nominalzins ebenfalls nicht berücksichtigt.
Auch eine nicht zeitgleiche Tilgungsverrechnung erhöht den
Effektivzins und wird durch den Nominalzins nicht erfasst. Um
möglichst einfach Vergleiche bei
Kreditkonditionen anzustellen, sollte
daher neben dem Nominalzins unbedingt auch der jeweilige Effektivzins
berücksichtigt werden.
Der veranschlagte Nominalzins bei einem
Kreditgeschäft hängt vom aktuellen Zinsniveau, aber auch von der
Laufzeit ab. Schließlich ist auch die Bonität eines Kunden ein
wichtiger Faktor, der in die Festsetzung für den Nominalzins
einfließen kann. Die Differenz zwischen Nominalzins und Effektivzins
gibt also Aufschluss über Kreditnebenkosten und die durch bestimmte
Abrechnungsmodalitäten für den Kreditnehmer entstehenden Zusatzkosten.
Das heißt bei einer Gesamtbetrachtung der Kreditkosten ist der
Nominalzins weniger aussagekräftig als der Effektivzins, weil beim
Nominalzins nicht alle preislichen Bestandteile eines Kreditgeschäftes
berücksichtigt worden sind.
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