Restschuldversicherung:
Eine
Restschuldversicherung wird regelmäßig für die Absicherung der
Restsumme bei Krediten im Falle von Unfall, Berufsunfähigkeit oder Tod
angeboten, teilweise ist eine solche Restschuldversicherung sogar
obligatorisch. Als nützlich für den Kreditnehmer kann sich eine
Restschuldversicherung auch im Fall plötzlicher Arbeitslosigkeit
erweisen. Gerade dieses Risiko wird in der heutigen Zeit immer noch
unterschätzt. Prinzipiell nützt eine Restschuldversicherung
Kreditnehmer wie Kreditgeber, denn für letzteren sinkt so das
Ausfallrisiko deutlich.
Die Restschuldversicherung dient der Bank
quasi als zusätzliche Sicherheit. Einziger Nachteil für den Schuldner
ist der, das eine Restschuldversicherung zusätzliche Kosten mit sich
bringt. Der Gewinn an Sicherheit für sich und seine Familie sollte dem
Kreditnehmer diese Ausgabe allerdings fast immer wert sein. Gerade
wenn eine Finanzierung auf wackeligen Beinen steht, stellt eine
Restschuldversicherung für den Fall der Fälle eine Beruhigung dar. Je
nach persönlicher und familiärer Situation sollte der Typ von
Restschuldversicherung gewählt werden, der die potentiellen Risiken in
optimaler Weise abdeckt.
Auch wenn die Restschuldversicherung die
Gesamtkosten noch einmal erhöht, machte diese Ausgabe auf den Tag
gerechnet meist nur wenige Cent aus. Vor Abschluss einer
Restschuldversicherung sollten die eingeschlossenen Leistungen
natürlich genau geklärt sein. In manchen Fällen kann eine bestehende
Risiko-Lebensversicherung beziehungsweise ein Berufsunfähigkeitsschutz
den Abschluss einer Restschuldversicherung überflüssig machen, dies
muss im Einzelfall abgewogen werden.
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