Sicherheiten. Jeder Kredit birgt für den Kreditgeber ein gewisse Risiko. Um dieses zu minimieren erwarten die
Banken bei größeren Kreditsummen vom Kreditnehmer entsprechende
Sicherheiten. Beispielweise wird sich bei einem Immobilienkredit der
Kreditgeber im Grundbuch eintragen lassen. Diese Grundbucheintragung
dient ihm als Sicherheit. Welche Sicherheiten im Einzelfall von einem
Schuldner verlangt werden, hängt neben der Kreditsumme auch von der
Kreditwürdigkeit und seiner Einkommenssituation ab.
Als Sicherheiten
können etwa eindeutig bewertbare Immobilien dienen. Auch Wertpapiere,
der Rückkaufwert von Lebensversicherungen, Bankguthaben oder
Kundenforderungen eignen sich als Sicherheiten. Auch Warenlager oder
eine Ladeneinrichtung können als Sicherheiten dienen - allerdings oft
nur bis zu einem gewissen Prozentsatz. Bei fehlenden Sicherheiten kann
eine Bürgschaft diese Sicherheiten gegebenenfalls ersetzen. Während
die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank zu hundert Prozent für die
nötigen Sicherheiten angerechnet wird, hängt dies bei der Bürgschaft
eines fremden Dritten auch von dessen Bonität ab. Im Prinzip dienen
Sicherheiten nur dazu, den jeweiligen Kredit für nicht vorhersehbare
Fälle abzusichern.
Ob der Kreditnehmer in der Lage ist seine
regelmäßigen Raten aufzubringen, wird ja bereits im Rahmen der
Bonitätsprüfung untersucht. Wenn ein
Kredit scheitert, liegt das nicht
unbedingt an fehlenden Sicherheiten, wenn der Kreditnehmer aufgrund
eines ungünstigen Schufa-Eintragung nicht hinreichend
vertrauenserweckend ist, kann dies schon ein Ausschlusskriterium sein.
Im Rahmen einer restriktiveren Kreditvergabepolitik legen
Banken
gerade bei Existenzgründern bezüglich Sicherheiten wieder einen
höheren Anforderungsmaßstab an.
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