Sonderzahlung:
Man versteht unter einer außerplanmäßigen
Sonderzahlung eine einmalige Teilrückzahlung
des Kreditbetrages. Nach § 14
Verbraucherkreditgesetz ist diese möglich
und vermindert den zurückzuzahlenden
Kreditbetrag um die Sonderzahlung. Auf die
noch zu zahlenden Zinsen und die sonstigen
laufzeitabhängigen Kosten wirkt sich die
Sonderzahlung kostenmindernd aus.
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