►Schuldenbefreiung◄
Was ist eine
Schuldenbefreiung eigentlich?
Schuldenbefreiung
für Privat:
Durch deutsche
Gesetze eingeführt kann heute jeder Privathaushalt eine
sogenannte "Restschuldbefreiung", im Volksmund Schuldenbefreiung im
Rahmen einer privaten Insolvenz durchführen.
Diese soziale, seit 1999 gesetzliche
und legale Möglichkeit der Restschuldbefreiung, kann ein Segen für
alle überschuldeten Menschen sein.
Jeder überschuldete redliche Bürger kann die Insolvenz und damit die
Restschuldbefreiung beantragen.
Ihre Pfändungsraten zur Schuldenbefreiung gehen
an den gerichtlich bestellten Treuhänder - diese Tilgungsraten sind
gut tragbar!
→ siehe auch : Schuldenregulierung,
Schuldensanierung
Ganz so einfach hat es der
Gesetzgeber Überschuldeten nicht gemacht. Das
Verbraucher-Insolvenzverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren. Bevor
er zum Gericht gehen kann, muss der Schuldner sich mit den Gläubigern
zusammengesetzt haben. Erst wenn das nichts fruchtet, kann der das
Gericht zur Schuldenbefreiung anrufen.
→ siehe auch :
Finanzsanierung ,
Schuldenabbau
Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren sieht wiederum zwei
Schritte vor:
1.)den Versuch einer gütlichen Einigung und
2.)das gerichtliche Insolvenzverfahren.
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens folgt die so genannte
Wohlverhaltensperiode, die in der Regel sechs Jahre nach Eröffnung
des Insolvenzverfahrens endet. Der Schuldner muss für die Dauer dieser
Periode den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder
abtreten, der diese Beträge an die Gläubiger verteilt. Ferner muss der
Schuldner bestimmte Verpflichtungen erfüllen.
Überschuldung
ist keine ausweglose Situation. Jetzt gilt: konsequent handeln, um den
Schaden zu begrenzen. Wer in dieser Lage ist, sollte sich auf alle
Fälle in einer Schuldnerberatungsstellen helfen lassen.
Allerdings dauert es, bis der Überschuldete einen Termin bekommt. Bis
dahin sollte er Schulden, Ausgaben und Einnahmen checken und einen
Haushaltsplan aufstellen. Das erleichtert dem Schuldenberater die
Arbeit.
Schuldenbefreiung
auch für Selbständige:
Mit dem Insolvenzplan
aus der Krise
Wann die Konjunktur wieder richtig in Schwung kommt, steht in den
Sternen. Doch eins ist sicher: Insolvenzen haben Hochkonjunktur.
Allerdings bedeutet die Insolvenz für ein Unternehmen nicht
automatisch das Ende. Im Gegenteil: Sie kann der Ausweg aus der Krise
sein.
Insolvenzplan als Rettungsanker
Wenn Ebbe in der Firmenkasse ist und sich die Flut fälliger Zahlungen
nicht mehr bewältigen lässt, muss Insolvenz beantragt werden. So
schwer dies auch sein mag, es sollte nicht hinaus gezögert werden.
Denn wer zu lange wartet, macht sich strafbar und kann jegliche
Hoffnung auf eine Rettung begraben.
Denn zunächst prüft das zuständige Gericht, ob das Unternehmen
genügend Substanz für ein Insolvenzverfahren hat. Nur wenn dies der
Fall ist, erfolgt die Zustimmung und das Verfahren wird eröffnet.
Jetzt hat der Insolvenzverwalter drei Monate Zeit, um das Unternehmen
abzuklopfen und einen Bericht über die finanzielle Situation sowie die
Überlebenschancen des Betriebs zu erstellen.
Dann sind die Gläubiger gefragt. Sie haben darüber zu entscheiden, ob
ein Rettungsversuch unternommen werden soll. Ist dies der Fall,
braucht man einen Insolvenzplan, der den Weg aus der Krise weist.
Vorlegen kann diesen Insolvenzplan sowohl der Schuldner, in der Regel
der Eigentümer des insolventen Unternehmens, als auch der
Insolvenzverwalter. Liegt der Plan dann auf dem Tisch, muss man mit
den Gläubigern verhandeln. Hier ist zu klären, wer wie viel Geld
bekommt und wie es durch die Verwertung der Insolvenzmasse aufgebracht
wird.
Kann mit den Gläubigern eine Einigung erzielt werden, ist die
wichtigste Hürde zur Rettung des Unternehmens genommen. Wenn das
Insolvenzgericht dann noch grünes Licht gibt, steht einem Neuanfang
nichts mehr im Wege. Allerdings: Was sich hier mehr oder weniger
einfach liest, ist in der Realität ein zähes Ringen, das von allen
Seiten Kompromissbereitschaft erfordert. Schließlich verzichtet
niemand gerne auf sein Geld.
Je früher desto besser
Wie bei allen schwierigen Situationen, sei es nun eine Krankheit oder
eine Krise im Unternehmen, gilt: Den Kopf nicht in den Sand stecken
und frühzeitig handeln. Sobald man die Wand sieht, auf die man
zufährt, sollte man die Notbremse ziehen, wenn es keinen anderen
Ausweg mehr gibt. Denn nur wer den Insolvenzantrag rechtzeitig stellt,
hat Aussichten auf eine zweite Chance.
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