►Schuldenbefreiung◄
Was ist eine
Schuldenbefreiung eigentlich?
Schuldenbefreiung
f�r Privat:
Durch deutsche
Gesetze eingef�hrt kann heute jeder Privathaushalt eine
sogenannte "Restschuldbefreiung", im Volksmund Schuldenbefreiung im
Rahmen einer privaten Insolvenz durchf�hren.
Diese soziale, seit 1999 gesetzliche
und legale M�glichkeit der Restschuldbefreiung, kann ein Segen f�r
alle �berschuldeten Menschen sein.
Jeder �berschuldete redliche B�rger kann die Insolvenz und damit die
Restschuldbefreiung beantragen.
Ihre Pf�ndungsraten zur Schuldenbefreiung gehen
an den gerichtlich bestellten Treuh�nder - diese Tilgungsraten sind
gut tragbar!
→ siehe auch : Schuldenregulierung,
Schuldensanierung
Ganz so einfach hat es der
Gesetzgeber �berschuldeten nicht gemacht. Das
Verbraucher-Insolvenzverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren. Bevor
er zum Gericht gehen kann, muss der Schuldner sich mit den Gl�ubigern
zusammengesetzt haben. Erst wenn das nichts fruchtet, kann der das
Gericht zur Schuldenbefreiung anrufen.
→ siehe auch :
Finanzsanierung ,
Schuldenabbau
Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren sieht wiederum zwei
Schritte vor:
1.)den Versuch einer g�tlichen Einigung und
2.)das gerichtliche Insolvenzverfahren.
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens folgt die so genannte
Wohlverhaltensperiode, die in der Regel sechs Jahre nach Er�ffnung
des Insolvenzverfahrens endet. Der Schuldner muss f�r die Dauer dieser
Periode den pf�ndbaren Teil seines Einkommens an einen Treuh�nder
abtreten, der diese Betr�ge an die Gl�ubiger verteilt. Ferner muss der
Schuldner bestimmte Verpflichtungen erf�llen.
�berschuldung
ist keine ausweglose Situation. Jetzt gilt: konsequent handeln, um den
Schaden zu begrenzen. Wer in dieser Lage ist, sollte sich auf alle
F�lle in einer Schuldnerberatungsstellen helfen lassen.
Allerdings dauert es, bis der �berschuldete einen Termin bekommt. Bis
dahin sollte er Schulden, Ausgaben und Einnahmen checken und einen
Haushaltsplan aufstellen. Das erleichtert dem Schuldenberater die
Arbeit.
Schuldenbefreiung
auch f�r Selbst�ndige:
Mit dem Insolvenzplan
aus der Krise
Wann die Konjunktur wieder richtig in Schwung kommt, steht in den
Sternen. Doch eins ist sicher: Insolvenzen haben Hochkonjunktur.
Allerdings bedeutet die Insolvenz f�r ein Unternehmen nicht
automatisch das Ende. Im Gegenteil: Sie kann der Ausweg aus der Krise
sein.
Insolvenzplan als Rettungsanker
Wenn Ebbe in der Firmenkasse ist und sich die Flut f�lliger Zahlungen
nicht mehr bew�ltigen l�sst, muss Insolvenz beantragt werden. So
schwer dies auch sein mag, es sollte nicht hinaus gez�gert werden.
Denn wer zu lange wartet, macht sich strafbar und kann jegliche
Hoffnung auf eine Rettung begraben.
Denn zun�chst pr�ft das zust�ndige Gericht, ob das Unternehmen
gen�gend Substanz f�r ein Insolvenzverfahren hat. Nur wenn dies der
Fall ist, erfolgt die Zustimmung und das Verfahren wird er�ffnet.
Jetzt hat der Insolvenzverwalter drei Monate Zeit, um das Unternehmen
abzuklopfen und einen Bericht �ber die finanzielle Situation sowie die
�berlebenschancen des Betriebs zu erstellen.
Dann sind die Gl�ubiger gefragt. Sie haben dar�ber zu entscheiden, ob
ein Rettungsversuch unternommen werden soll. Ist dies der Fall,
braucht man einen Insolvenzplan, der den Weg aus der Krise weist.
Vorlegen kann diesen Insolvenzplan sowohl der Schuldner, in der Regel
der Eigent�mer des insolventen Unternehmens, als auch der
Insolvenzverwalter. Liegt der Plan dann auf dem Tisch, muss man mit
den Gl�ubigern verhandeln. Hier ist zu kl�ren, wer wie viel Geld
bekommt und wie es durch die Verwertung der Insolvenzmasse aufgebracht
wird.
Kann mit den Gl�ubigern eine Einigung erzielt werden, ist die
wichtigste H�rde zur Rettung des Unternehmens genommen. Wenn das
Insolvenzgericht dann noch gr�nes Licht gibt, steht einem Neuanfang
nichts mehr im Wege. Allerdings: Was sich hier mehr oder weniger
einfach liest, ist in der Realit�t ein z�hes Ringen, das von allen
Seiten Kompromissbereitschaft erfordert. Schlie�lich verzichtet
niemand gerne auf sein Geld.
Je fr�her desto besser
Wie bei allen schwierigen Situationen, sei es nun eine Krankheit oder
eine Krise im Unternehmen, gilt: Den Kopf nicht in den Sand stecken
und fr�hzeitig handeln. Sobald man die Wand sieht, auf die man
zuf�hrt, sollte man die Notbremse ziehen, wenn es keinen anderen
Ausweg mehr gibt. Denn nur wer den Insolvenzantrag rechtzeitig stellt,
hat Aussichten auf eine zweite Chance.
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und ohne Gew�hr auf Vollst�ndigkeit und Richtigkeit.
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