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►Schuldenbefreiung◄

Was ist eine Schuldenbefreiung eigentlich?

Schuldenbefreiung f�r Privat:

 Durch deutsche Gesetze eingef�hrt kann heute jeder Privathaushalt eine sogenannte "Restschuldbefreiung", im Volksmund Schuldenbefreiung im Rahmen einer privaten Insolvenz durchf�hren. Diese soziale, seit 1999 gesetzliche und legale M�glichkeit der Restschuldbefreiung, kann ein Segen f�r alle �berschuldeten Menschen sein.
Jeder �berschuldete redliche B�rger kann die Insolvenz und damit die Restschuldbefreiung beantragen.
Ihre Pf�ndungsraten  zur Schuldenbefreiung gehen an den gerichtlich bestellten Treuh�nder - diese Tilgungsraten sind gut tragbar!
→ siehe auch : Schuldenregulierung, Schuldensanierung

Ganz so einfach hat es der Gesetzgeber �berschuldeten nicht gemacht. Das Verbraucher-Insolvenzverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren. Bevor er zum Gericht gehen kann, muss der Schuldner sich mit den Gl�ubigern zusammengesetzt haben. Erst wenn das nichts fruchtet, kann der das Gericht zur Schuldenbefreiung anrufen.
→ siehe auch : Finanzsanierung , Schuldenabbau


Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren sieht wiederum zwei Schritte vor:

1.)den Versuch einer g�tlichen Einigung und

2.)das gerichtliche Insolvenzverfahren.

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens folgt die so genannte Wohlverhaltensperiode, die in der Regel sechs Jahre nach Er�ffnung des Insolvenzverfahrens endet. Der Schuldner muss f�r die Dauer dieser Periode den pf�ndbaren Teil seines Einkommens an einen Treuh�nder abtreten, der diese Betr�ge an die Gl�ubiger verteilt. Ferner muss der Schuldner bestimmte Verpflichtungen erf�llen.

berschuldung ist keine ausweglose Situation. Jetzt gilt: konsequent handeln, um den Schaden zu begrenzen. Wer in dieser Lage ist, sollte sich auf alle F�lle in einer Schuldnerberatungsstellen helfen lassen. Allerdings dauert es, bis der �berschuldete einen Termin bekommt. Bis dahin sollte er Schulden, Ausgaben und Einnahmen checken und einen Haushaltsplan aufstellen. Das erleichtert dem Schuldenberater die Arbeit.

 

Schuldenbefreiung auch f�r Selbst�ndige:

Mit dem Insolvenzplan aus der Krise

Wann die Konjunktur wieder richtig in Schwung kommt, steht in den Sternen. Doch eins ist sicher: Insolvenzen haben Hochkonjunktur. Allerdings bedeutet die Insolvenz f�r ein Unternehmen nicht automatisch das Ende. Im Gegenteil: Sie kann der Ausweg aus der Krise sein.
Insolvenzplan als Rettungsanker

Wenn Ebbe in der Firmenkasse ist und sich die Flut f�lliger Zahlungen nicht mehr bew�ltigen l�sst, muss Insolvenz beantragt werden. So schwer dies auch sein mag, es sollte nicht hinaus gez�gert werden. Denn wer zu lange wartet, macht sich strafbar und kann jegliche Hoffnung auf eine Rettung begraben.

Denn zun�chst pr�ft das zust�ndige Gericht, ob das Unternehmen gen�gend Substanz f�r ein Insolvenzverfahren hat. Nur wenn dies der Fall ist, erfolgt die Zustimmung und das Verfahren wird er�ffnet. Jetzt hat der Insolvenzverwalter drei Monate Zeit, um das Unternehmen abzuklopfen und einen Bericht �ber die finanzielle Situation sowie die �berlebenschancen des Betriebs zu erstellen.

Dann sind die Gl�ubiger gefragt. Sie haben dar�ber zu entscheiden, ob ein Rettungsversuch unternommen werden soll. Ist dies der Fall, braucht man einen Insolvenzplan, der den Weg aus der Krise weist.

Vorlegen kann diesen Insolvenzplan sowohl der Schuldner, in der Regel der Eigent�mer des insolventen Unternehmens, als auch der Insolvenzverwalter. Liegt der Plan dann auf dem Tisch, muss man mit den Gl�ubigern verhandeln. Hier ist zu kl�ren, wer wie viel Geld bekommt und wie es durch die Verwertung der Insolvenzmasse aufgebracht wird.

Kann mit den Gl�ubigern eine Einigung erzielt werden, ist die wichtigste H�rde zur Rettung des Unternehmens genommen. Wenn das Insolvenzgericht dann noch gr�nes Licht gibt, steht einem Neuanfang nichts mehr im Wege. Allerdings: Was sich hier mehr oder weniger einfach liest, ist in der Realit�t ein z�hes Ringen, das von allen Seiten Kompromissbereitschaft erfordert. Schlie�lich verzichtet niemand gerne auf sein Geld.

Je fr�her desto besser

Wie bei allen schwierigen Situationen, sei es nun eine Krankheit oder eine Krise im Unternehmen, gilt: Den Kopf nicht in den Sand stecken und fr�hzeitig handeln. Sobald man die Wand sieht, auf die man zuf�hrt, sollte man die Notbremse ziehen, wenn es keinen anderen Ausweg mehr gibt. Denn nur wer den Insolvenzantrag rechtzeitig stellt, hat Aussichten auf eine zweite Chance.


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Wichtiger Hinweis! : Wir f�hren keine Rechtsberatung durch. Informationen zum Thema Schuldenbefreiung wurden von aus dem Internet zum Thema "Finanzsanierung" zusammengestellt und sind rein informativ und ohne Gew�hr auf Vollst�ndigkeit und Richtigkeit.