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Neue Pfändungstabelle ab 01. Juli 2005

Pfändungsfreigrenzen sind die Einommensgrenzen eines Arbeitnehmer, die er zur Bestreitung seines Lebensunterhalts minimal benötigt und sind somit garantiert. In der sogenannten Pfändungstabelle sind diese Pfändungsfreigrenzen dargestellt.→ Schuldnerberatung - Schuldenerberatungs-Stellen

Per 01.07.2005 werden die Pfändungsfreigrenzen in der neuen Pfändungstabelle heraufgesetzt.

Pfändungen sind bei Arbeitnehmern ohne weitere Unterhaltspflicht ab
€ 990,- möglich.
Es können € 3,4 gepfändet werden. Pro € 10,- mehr können € 7,- gepfändet werden.

Unterhaltspflicht für 1 Person: ab
€ 1.360,- pfändbar 2,05 pro € 10,-mehr können € 5,- gepfändet werden.

Unterhaltspflicht für 2 Personen:
ab € 1.570,- pfändbar 3,01, pro € 10,- mehr können € 4,- gepfändet werden.

Unterhaltspflicht für 3 Personen:
ab 1.770,- pfändbar 0,29 pro € 10,- mehr können € 3,- gepfändet werden.

Unterhaltspflicht für 4 Personen:
ab 1.980,- pfändbar 0,88 pro € 10,- mehr können € 2,- gepfändet werden.

Unterhaltspflicht für 5 Personen:
ab 2.190,- pfändbar 0,79 pro € 10,- mehr kann € 1,- gepfändet werden.

Der Betrag über
€ 3.026,06 ist voll pfändbar!


 

   

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Wichtiger Hinweis! : Wir führen keine Rechtsberatung durch. Informationen zum Thema Pfändungsfreigrenzen und Pfändungstabelle wurden von aus dem Internet zum Thema "Schuldnerberatung" zusammengestellt und sind rein informativ und ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.