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Die
Schufa ist eine Organisation, die eine Vielzahl von personen- und
geschäftsbezogenen Daten sammelt und speichert (
Datenspeicherung). Bei dieser kann eine
Auskunftei von einem Unternehmen oder als Selbstauskunft beantragt werden.
Die Schufaauskunft stellt eine Selbstauskunft dar, bei welcher gesammelte
Personendaten abgefragt werden können. Dies kann inzwischen auch online über
ein Konto bei meineschufa erfolgen.
Bei einem
Schufaeintrag kann generell zwischen
Positivmerkmalen und
Negativmerkmalen(
negative Schufa) unterschieden werden. Häufig wird eine Auskunftei aus der
Wirtschaft von Geschäftspartnern angefordert. So beispielsweise bei einem
Kreditantrag.
Zu den gesammelten Positivmerkmalen auf dem persönlichen
Konto zählen unter anderem:
- Name
- Geurtsdatum
- Angaben über Kredite bei Banken
- Kontoanträge
- ausgegebene Kreditkarten
- Bürgschaften
- Aktuelle Anschrift
- Informationen überGeschäftsbeziehungen
Gesammelte Negativmerkmale dokumentieren vor allem:
- nicht-vertragsgemäßes Verhalten in der Geschäftsbeziehung
- Mahnungen
- Zahlungsverzug bei Raten
- Scheckrückgaben
- Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
- Beantragung der Privatinsolvenz
- gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen
- etc.
In einer Schufaauskunft sind folgende Daten nicht erfaßt.
- Einkommensverhältnisse
- Familienstand
- Anzahl der Kinder
- Beruf
- vorhandenes Guthaben bei Banken
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Ein Großteil der Einträge wird aus der Wirtschaft von
Geschäftspartnern (Auskunfteien)
übermittelt. Diese geben allgemeine Informationen über ihre
Geschäftsbeziehungen mit Privatkunden wie zum Beispiel ein Kreditantrag an
die Schufa weiter. Auch informieren die Geschäftspartner, also zum Beispiel
die Banken, die Organisation bei nicht-vertrags-konformem Verhalten des
Verbrauchers. Dies wäre zum Beispiel die nicht erfolgte Rückzahlung von
einem Kredit.
Die Ausnahme ist ein :
Kredit ohne Schufa. Weitere Daten für einen Schufaeintrag erhält die
Organisation aus zahlreichen anderen Quellen: aus öffentlichen
Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, von der Post und von den
Amtsgerichten.
Zusammengefaßt:
- Banken
- Versandhäuser
- Telekommunikationsunternehmen
- öffentliche Verzeichnisse
- amtlichen Bekanntmachungen
- Amtsgerichte
- Auskunfteien
Da auch Kredite zurückbezahlt werden und Konten aufgelöst, müssen natürlich
auch Daten in der Schufa wieder gelöscht werden.
Die gespeicherten Daten werden nach folgenden Zeiträumen gelöscht:
- Girokonten und Kreditkarten: sofort nach Auflösung
- Anfragen von Vertragspartnern:Nach einem Jahr
- Eigenauskünfte: Nach einem Jahr
- Versandkonten: Drei Jahre nach Auflösung
- Kredite: Drei Jahre nach der Rückzahlung
- Vollstreckungen: Nach drei Jahren
- Eidesstattliche Versicherungen: Nach drei Jahren
- Nicht vertragsgemäßes Verhalten: Nach drei Jahren
- Verbraucherinsolvenz: Nach drei Jahren
- Kundenkonten des Handels: Nach drei Jahren
- Bürgschaften: Nach Zahlung der Hauptschuld
Für Verbraucher ist die Selbstauskunft einmal im Jahr unter
meineschufa.de kostenlos. Eine Anfrage von Unternehmen ist kostenpflichtig.
Durch die Organisation wird Vertrauen geschaffen für die Vertragspartner.
Durch die Transparenz der Speicherung ist auch dem Verbraucher bewusst,
welche Konsequenzen ein negatives Handeln von seiner Person aus bringen
kann.
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