Diese Frage zur „Schufa“ wird uns oft gestellt. Obwohl jeder der ein Bankkonto besitzt oder einen laufenden Kredit hat, muß zwangsläufig mit der Schufa in Kontakt kommen., da sich jede Bank die sogenannte Schufaklausel unterschreiben läßt. Nicht so bei einem Kredit ohne Schufa.
Die Schufa ist die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ in Form einer Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite gewähren. Hierzu gehören Banken und Sparkassen, Telekommunikationsunternehmen,Versandhäuser und Kreditkartengesellschaften. Ziel der Schufa ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen.
Die Kritik an der Schufa ist oft groß, da auch oft inaktuelle Daten, also Daten von Krediten etc., die bereits längst getilgt sind, oft noch als offener Posten gespeichert sind. Dies ist aber meist nicht das Verschulden der Schufa, sondern wird öfters von den Banken vergessen, der Schufa zu melden, wenn ein Kredit getilgt ist.
Wichtig zu wissen ist vorallem für diejenigen, die irgendwann in der Vergangenheit mal einen negativen Schufaeintrag hatten (z.B. Kreditkündigung, Handyrechnung nicht bezahlt etc.). Ein negativer Eintrag bei der Schufa wird erst drei Jahre nach dem Erledigungsdatum gelöscht. Das heißt in der Praxis, daß sich manche wundern, daß deren Kredit oder Finanzierung abgelehnt wird, obwohl ja der negative Eintrag bereits durch Erledigung getilgt ist.
Das einzige was Sie löschen lassen können ist ein „unberechtigter Eintrag“, z.B. aufgrund von Namensverwechselung. Hier müssen Sie jedoch der Schufa lückenlos beweisen, daß dieser Eintrag unberechtigt ist. Natürlich ist die Schufa nicht bestrebt falsche Daten zu speichern. Sie muss aber im Interesse ihrer Vertragspartner genau prüfen, ob ein negativer Eintrag wirklich zu Unrecht geschah. Der Verbraucher kann sich jedoch an die Verbraucherservicestelle der SCHUFA wenden, falls er einen Eintrag abklären möchte.
Es besteht seit 1.1.2007 die Möglichkeit, Forderungen unter 1000 Euro sofort wieder aus dem Datenbestand löschen zu lassen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:
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offene, ausreichend gemahnte und unbestrittene Forderung
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keine titulierte Forderung wie z.B. Vollstreckungsbescheid
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erstmals nach dem 1. Januar 2007 gemeldet
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Forderungsbetrag von nicht mehr als 1.000 Euro
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Forderung innerhalb eines Monats beglichen und der SCHUFA vom Gläubiger als beglichen gemeldet.
Bei Kreditanträgen kommt es immer mehr zu Ablehnungen, aufgrund von negativen Schufaeinträgen, diese häufen sich vermehrt bei jungen Antragstellern, da hier häufig aufgrund einer nicht bezahlten Handyrechnung ein negativer Eintrag existiert.
Die einzige Möglichkeit die besteht ist ein Kredit ohne Schufa. Dieser Kredit ohne Schufa ist jedoch verständlicherweise an sehr strenge Richtlinien geknüpft, da ja keine Schufaauskunft eingeholt wird.
Wichtig: Wir sind nicht die Schufa und wir können auch keine Auskunft über die Schufa geben. Wir führen auch keine Rechtsberatung durch. Bei Fragen zur Schufa-Eigenauskunft müssen Sie bei Schufa selber anfragen.
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