Bei der Kreditvergabe prüft das
Kreditinstitut die sachliche bzw. finanzielle
Bonität des
Kreditnehmers. Grundlage ist dabei die Ermittlung
des frei verfügbaren Einkommens.
Bei der Berechnung des frei verfügbaren Einkommens
werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt.
Dabei wird auf der Ausgabenseite für das Bestreiten
des allgemeinen Lebensunterhaltes die
Haushaltspauschale angesetzt.
Diese festgelegte Pauschale hängt von der Anzahl der
Personen im Haushalt ab und wird für Aufwendungen
für Lebensmittel, Versicherungen, Radio- &
Fernsehgebühren, usw. angesetzt. Sie stellt einen
Mindestsatz dar und variiert von Bank zu Bank.
|