Kredit-Darlehensvermittlung
 
 Kreditvermittlungs Gesetze im �berblick !


� 655 e BGB: Abweichende Vereinbarungen, Anwendung auf Existenzgr�nder
(1) Von den Vorschriften dieses Untertitels darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

(2) Dieser Untertitel gilt auch f�r Darlehensvermittlungsvertr�ge zwischen einem Unternehmer und einem Existenzgr�nder im Sinne von � 507 BGB.
 

Kreditvermittlung zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher:

� 655 a Darlehensvermittlungsvertrag
� 655 b Schriftform
655 c Verg�tung
� 655 d Nebenentgelte
� 655 e Abweichende Vereinbarungen

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