Vorraussetzungen für die
Zulassung nach § 34c Gewerbe-Ordnung.
[1] Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
derjenigen Finanzämter, in deren Bezirk der
Gewerbetreibende / gesetzliche Vertreter des
Gewerbetreibenden in den letzten 3 Jahren einen
Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte.
[2] Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
derjenigen Gemeindesteuerämter, in deren Bezirk der
Gewerbetreibende / gesetzliche Vertreter des
Gewerbetreibenden in den letzten 3 Jahren einen
Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte -
zu erhalten bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
[3] Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung
des Insolvenzgerichts
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der
Gewerbetreibende / gesetzliche Vertreter des
Gewerbetreibenden in den letzten 3 Jahren einen
Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte -
zu erhalten beim für Ihren Wohnsitz zuständigen
Amtsgericht.
[4] Führungszeugnis der Belegart 0
Das Führungszeugnis (Belegart -0-) können Sie direkt
bei der Antragstellung in der Abteilung
Gewerbeangelegenheiten beantragen.
[5] Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bonn
Den Auszug können natürliche und juristische
Personen direkt bei der Antragstellung in der
Gewerbemeldestelle beantragen.
[6] Personalausweis oder Nationalpass
Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme
EU-Angehörige, benötigen zudem eine
Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer
selbständigen, bei einer Tätigkeit als
Geschäftsführer einer jurististischen oder als
Stellvertreter einer natürlichen Person zur Ausübung
einer vergleichbaren unselbständigen,
Erwerbstätigkeit berechtigt.
[7] Bei juristischen Personen
sind die oben genannten Unterlagen für alle zur
Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen
sowie für die juristische Person selbst (mit
Ausnahme des Führungszeugnis und der
Personalpapiere) beizubringen.
[8] Handelsregisterauszug
nur bei juristischen Personen
[9] Gesellschaftsvertrag
sowie das Gesellschafterverzeichnis (bei
juristischen Personen)
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